Geschrieben von Daniel Kähny

Der 29. Oktober 1929 gilt als Geburtsstunde des deutschen Tonrundfunks, heute würde man einfach Radio dazu sagen. "Achtung, Achtung, hier ist die Sendestelle Berlin Vox-Haus auf Welle 400 Meter" lauteten die ersten Worte die auf der Wellenlänge 400 m gesendet wurden, was im heutigen Mittelwellenbereich liegt. Doch was hat das in diesem Blog zu suchen? Zum einen habe ich mich schon immer intensiv mit Radio und Funk beschäftigt, zum anderen habe ich das folgendes Dokument von meinem Urgroßvater gefunden.

 

Schon damals hatte die Obrigkeit Angst, dass sich die Bevölkerung unabhängig und schnell informieren kann. Das Radio war damals "Social Media Nr. 1", allerdings nur in eine Richtung. Deshalb war es von Anfang an verpflichtend Rundfunkgeräte anzumelden um für den Empfang eine Genehmigung zu erhalten. Diese erhielt mein Urgroßvater 1939. Er musste dafür 2 RM pro Monat bezahlen, was in dieser Zeit viel Geld war. Die Bedingungen dieser Genehmigung sind sehr restriktiv. Rundfunk hören konnte zu jener Zeit auch gefährlich sein. Zum Empfang wurden oft Hochantennen (lange Drähte, die am Haus befestigt wurden) verwendet. Speziell bei Gewitter konnte dies zu Überspannungen an den Geräten bis hin zu Bränden führen. Deshalb war die Haftpflicht Versicherung Pflicht.

Nach dem 2. Weltkrieg wurde diese Art der Genehmigung fast 1:1 übernommen. Aus der Reichspost wurde die Deutsche Bundespost. Onkel Hermann hatte sich 1962 einen Fernsehapparat gekauft. Selbstverständlich war dafür eine Fernseh-Rundfunkgenehmigung notwendig.

Wer die Bedingungen der Genehmigung liest, erkennt sehr leicht die Anlehnung an die Bedingungen von 1939. Mein Interesse am Radio hatte Mitte der 1960er Jahre begonnen. Man sagt mir nach, ich hätte einmal 220V von der Steckdose in den Antenneneingang des Radios eingesteckt und somit das Radio zum Rauchen gebracht. Damals gab es noch keine Kindersicherungen. Ich kann mich nicht mehr daran erinnern. Auf jeden Fall habe ich es überlebt. 1967 hat mein Vater ein Auto gekauft, einen Peugot 404.

 

Mein Hauptinteresse galt dem Autoradio. Auch für dieses brauchte man eine Ton-Rundfunkgenehmigung für ein Zweitgerät.

Inzwischen gibt es solche Genehmigungen nicht mehr. Bezahlen muss man trotzdem und zwar den Rundfunkbeitrag. Eine detaillierte Abhandlung zu diesem Thema findet man hier.

 Quellen:

Privatarchiv Daniel Kähny