Geschrieben von Max Schlenker
Diese Woche stellen wir euch das älteste Schriftstück vor, das es in diesem Blog geschafft hat; zumindest vom Inhalt her. Es handelt sich um eine Urkunde von 1540. Allerdings liegt uns diese nur als Abschrift durch einen badischen Rat von 1768 vor, und hier fängt der Spaß erst an, wenn man den Inhalt erfassen will…
Mittelalterliche Urkunden sind immer gleich aufgebaut: Zwischen ziemlich vielen Floskeln und Aufzählungen steht irgendwo in der Mitte der eigentliche Inhalt. Wenn man ein paar gelesen hat, weiß man mit der Zeit genau, wo man hinschauen muss, zumal die mittelalterlichen Urkunden durch Interpunktionen, Abstände oder Absätze auch entsprechend getrennt sind. Diesen dankbaren Aufbau hat der Schreiber unserer Abschrift allerdings nicht übernommen und ziemlich stur auf drei Seiten ohne Absatz alles übertragen. Das hat bei mir erstmal für ein wenig Verwirrung gesorgt, bis mir allmählich klar wurde, wo ich genau lesen muss.
Kurz zum Sachverhalt: Die Gemeinden Hüsingen (damalige schreibweise "Hüsiggen") und Adelhausen hatten 1540 Streit über den Waidgang, also auf welchen Weiden ihre Herden weiden durften - kurzum: Grenzstreitigkeiten. Hierfür riefen sie als externe Richter Personen aus u.a. Rheinweiler und sogar den Vogt aus Weil am Rhein an. Allein für diese Aufzählung und eine kurze Schilderung der Ausgangslage geht die Hälfte der Urkunde drauf.
Jetzt wird es erst interessant: Die externen Rechtssprecher kommen nun vor Ort zusammen und schauen sich die Lage genau an. Sie machen nun Markierungen und setzen Zeichen, etwa zwischen einem Vorhause und einem Graben in Richtung Haag. Der Vorgang ist ziemlich genau beschrieben, sogar ein grosse Eich, eine Erle, ein Birnbaum und andere Bäume kommen vor. Da die Fläche auf freiem Feld ist, können wir heute leider nicht mehr nachvollziehen, um was für ein Areal es sich gehandelt hat. Die Markierungen werden im Beisein der beiden Steitparteien gesetzt.
Immerhin: Die Streitigkeiten zwischen Hüsingen und Adelhausen scheinen dadurch beigelegt worden zu sein und bei Fragen konnte man immer in die entsprechende Urkunde schauen. Die Abschrift einer solchen Urkunde deutet manchmal darauf hin, dass der Fall neu aufgelegt worden ist. In diesem Fall gehe ich aber eher davon aus, dass es um die Vollständigkeit der badischen Kanzlei ging. Denn weitere Akten fallen hierzu nicht an. Allerdings gabe es im gleichen Zeitraum auch Streitigkeiten zwischen Brombach, Ottwangen, Eichsel, Rappelschwyher und Adelhausen wegen des Weidgangs. Dazu mehr in einem anderen Artikel.
Quelle:
Vergleich zwischen der Gemeinde Hüsingen und ihren Weidgenossen einesteils und den Gemeinden Adelhausen und Rappersweier andernteils wegen des Weidgangs. Generallandesarchiv Karlsruhe 21 Nr. 4087