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Geschrieben von Max Schlenker

Teil 1 der Geschichte findet ihr hier: Wie es fast zur Wiedervereinigung mit Eichsel kam: Teil 1

Die badischen Beamten sind um ihren „Workload“ 1806 wirklich nicht zu beneiden: Die Kameralherrschaft Rheinfelden hatte ihren Verwaltungssitz von 1801 bis 1807 in Nollingen und wurde 1806 dem Großherzogtum Baden zugeschlagen, welches im Juli 1806 dem mit Napoleon verbündeten Rheinbund beitrat. So steht die Verwaltung vor großen Umbrüchen. Und ja, das Tagesgeschäft der Beamten in den Verwaltungseinheiten gibt es auch noch. Und genau damit ist im September und Oktober 1806 das Kameralamt in Nollingen beschäftigt; dafür hatten die Eichsler mit ihrer Eingabe gesorgt.

Mit dem Beschluss vom 29. 7mbris (September) 1806 schlägt das Amt einen Kompromiss vor, der ihm möglichst wenig Arbeit bereitet. Anm.: Als einer der Bevollmächtigten von Adelhausen taucht hier auch der Name des Adlerwirtes Anton Killhofer (spätere Schreibweise Kirchhofer) auf. Dieser Name hat uns schon öfters in anderen Beiträgen begleitet.

Nach einer ganzen Liste von Argumenten und Vorwürfen gegen den Adelhuser Vorgesetzten hatten die Eichsler eine Wiedervereinigung zwischen Adelhausen und Eichsel gefordert. Das hatten wir im ersten Teil des Beitrages schon berichtet. Das Kammeralamt in Nollingen versucht nun zu vermitteln. Es hat sichtbar keine Lust auf eine größere bürokratische Angelegenheit, kommt den Eichsler zwar entgegen, schließt aber eine Wiedervereinigung aus. 

So soll bei der Wahl des Vorgesetzten auch immer die Vogtei Eichsel mit einbezogen sein und Eichsel muss die Wahl bestätigen. Ferner macht das Kammeralamt deutlich, dass der Vorgesetzte dem Eichsler Amt klar untergeordnet ist. 

Der Bescheid endet schließlich mit einer deutlichen Aufforderung, die nochmals verdeutlicht, wie wenig Interesse die Beamten an einem weiteren Konflikt hatten: „Übrigens wünscht dieses Amt, daß die bisherige Uneinigkeit, und Mißtrauen, zwischen diesen Gemeinden durch diesen Bescheid gehoben, und der Grund zu einem künftigen, besseren, und einigen betragen geleget werden könnte.

Mit im Schlussabschnitt ist allerdings auch der Hinweis enthalten, dass gegen diesen Bescheid innerhalb von 14 Tagen Einspruch bei der hohen Landesstelle in Freiburg erhoben werden könne. Und genau dahin wenden sich nun die Eichsler…

NB: Die Handschrift des Beamten in diesem Dokument ist sehr deutlich und eignet sich sehr gut zu Leseübungen der damaligen Schrift.

Quelle:

Generallandesarchiv Karlsruhe; 239 Nr. 3425; Die Wiedervereinigung der Gemeinden Eichsel, Adelhausen und Ottwangen (http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=4-2101719)