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Geschrieben von Daniel Kähny (Buchdigitalisierung: Christof Kähny)

Wer heute einen Acker bewirtschaftet, ist in der Regel Eigentümer oder Pächter. Der Eigentümer ist derjenige, der für ein Flurstück ins Grundbuch eingetragen ist. Das war nicht immer so: Bis ins 18. Jahrhundert war das bäuerliche Lehenwesen die meist verbreitete Beziehung zwischen Grundherren und Bauern. Wer sich für die Geschichte des Lehenwesens näher interresiert, findet im „Historischen Lexikon der Schweiz (HLS)“ eine ausführliche Beschreibung.

In Vorderösterreich, wozu unsere Orte bis Anfang des 19. Jahrhunderts gehörten, war das Lehenwesen fast überall etabliert. Bei der Suche im Archiv des Rathauses ist uns ein sehr gut erhaltenes Buch mit dem Titel „Herrschaftl. Rheinfeldener Bodenzinsgefälle zu Eichsel vom 27. März 1778“ aufgefallen. Es regelt den Bodenzins für die Lehen von Adelhausen, Rapperswyher, Ottwangen und Eichsel. Diese Buch haben wir digitalisiert und hier im Blog zur Verfügung gestellt (auf das Bild klicken). 

 

Wer das Buch liest, findet öfters den Begriff Tragerei. Da es sich bei den Lehen meist um Erbleihe (*1 "Kapitel 2 Erbleihe") gehandelt hat, die beim Tod eines Bauern oft in Realteilung auf die Kinder aufgeteilt wurde, wurde im Mittelalter das Eintreiben des Bodenzins immer schwieriger. Deshalb wurde Anfang des 16. Jahrhunderts in den vorderösterreichischen und schweizer Herrschaftsgebieten die Tragerei  eingeführt. Der Trager war für die Ablieferung des Bodenzinses für mehrere Lehen verpflichtet, unabhängig vom aktuellen Lehensnehmer. Ein schönes Beispiel ist die "dritte Tragerei" (Seite 10 des Dokuments).

 

Johannes Brugger (zuvor Hans Brugger) bezahlt (zinst) jährlich „zwei quart Korn“ von den im weiteren angegebenen Lehen. Im Buch sind sechs Tragereien aufgeführt sowie weitere Abgaben direkt von den Gemeinden und Bauern. Wir werden in einem späteren Artikel eine kleine Statistik über die Abgaben um diese Zeit erstellen.

Im Blogartikel Eine Zwischenbilanz hatten wir ja schon einen Aufruf zur Transkription (Handschrift in Druckbuchstaben „übersetzt“) der ersten beiden Seiten gestartet. Es gilt immer noch: Wer eine brauchbare Transkription der ersten beiden Seiten liefert und an die Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! schickt, bekommt ein gutes Fläschchen aus den Restbeständen der Brennerei von Horst Kähny. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Quellenangabe:

*1: Dubler, Anne-Marie: "Leihe", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 10.02.2012. (https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/008974/2012-02-10/)